Ab 1. Oktober sind wieder alle Schnittarbeiten an Hecken, Sträuchern und Bäumen erlaubt. Möglich ist dies nun wieder bis Ende Februar.
Um Vögel und Jungtiere in den Gehölzen zu schützen, dürfen die in § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz aufgezählten Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune zwischen dem 1. März und 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.
Wenn Sie ältere Zweige entfernen, sorgen Sie dafür, dass neue austreiben. Achten Sie darauf, Obst- und Zierbäume möglichst an frostfreien Tagen oder bei Temperaturen bis wenige Grade unter Null zu schneiden. .